Begleitetes Wohnen in Familien

Begleitetes Wohnen in Familien

St. Thomas e.V. vermittelt im Landkreis Karlsruhe volljährige Menschen mit einer psychischen Erkrankung oder seelischen Behinderung und zu deren Aufnahme bereite Familien, Wohn- und Lebensgemeinschaften oder Einzelpersonen. Dabei dürfen aus Gründen der Unterhaltspflicht die Aufnehmenden nicht die eigenen Eltern oder Kinder sein. Nach einem durch St. Thomas e.V. begleiteten Probewohnen wird der seelisch behindertet Mensch in das Lebensumfeld der Familie/Wohn- und Lebensgemeinschaft/Einzelperson aufgenommen und nimmt an dessen Lebensalltag teil. Dieses auf Dauer angelegte oder zeitlich befristete Zusammenleben wird professionell durch Mitarbeiter von St. Thomas e.V. begleitet.

Die Ziele des Begleiteten Wohnens in Familien sind:

  • der Erhalt von größtmöglicher Selbständigkeit und Eigenverantwortung
  • die Erhöhung von Selbstwertgefühl und Selbstvertrauen
  • die Erreichung größtmöglicher Zufriedenheit
  • die Entwicklung von sozialen Kompetenzen und Alltagskompetenzen
  • das Erlernen von alltagspraktischen Fähigkeiten
  • die Normalisierung der Lebensbedingungen
  • die Entwicklung neuer Perspektiven bei der Lebensplanung

 

Als Leistungserbringer wählen wir sowohl die für eine BWF-Maßnahme in Fragen kommenden Menschen mit einer seelischen Behinderung als auch die für eine Aufnahme von seelisch behinderten Menschen geeigneten Familien/Wohn- und Lebensgemeinschaften/Einzelpersonen und deren optimalen Zuordnung zueinander. Wir begleiten das gegenseitige Kennenlernen, organisieren das daran anschließende Probewohnen, geben bei Bedarf Hilfestellungen bei der Antragstellung, unterstützen den Einzug und begleiten intensiv den Eingewöhnungsprozess während der Anfangsphase.

Durch regelmäßige Besuche begleiten wir kontinuierlich den weiteren Verlauf der Maßnahme und vermitteln bei Schwierigkeiten und Konflikten zwischen der Familie und ihrem Mitbewohner. Wir arbeiten mit allen Beteiligten an deren Belastbarkeit und unterstützen die Familie bei ihrer Suche nach Entlastungsmöglichkeiten. Im Bedarfsfall leisten wir die notwendige Krisenintervention. Selbstverständlich bieten wir auch bei einer eventuellen Beendigung der Maßnahme die individuell hierfür notwendige Unterstützung.

In Abstimmung auf die individuellen Bedarfe arbeiten wir mit anderen in der Region tätigen Institutionen zusammen:

  • Ambulante Pflegedienste
  • Suchtberatungsstellen
  • Familienentlastende Dienste
  • Schuldnerberatung
  • Sozialpsychiatrische Dienste, Tagesstätten und andere Einrichtungen
  • Rechtliche Betreuer