Unsere Aufnahmekriterien

Kriterien für die Aufnahme in eine unserer Jugendgruppen

Psychiatrische Nachsorge in Schwetzingen | Wohngruppen für Jugendliche § 35a SGB VIII | St.Thomas e.V | psychiatrische Nachsorgeeinrichtung mit Abteilung für jugendpsychiatrische Nachsorge

Wir nehmen Jugendliche und junge Erwachsene im Alter von 14 bis 18 Jahren auf. Sie dürfen dann bis zum Alter von 24 Jahren bei uns bleiben. Anschließend ist ein Wechsel in unseren Erwachsenenbereich möglich.

Spezialisiert sind wir auf junge Menschen mit Psychosen und/oder Persönlichkeitsstörungen. Weitere mögliche Erkrankungen können sein: Autismus, affektive Störungen, Entwicklungsstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen sowie Bindungs-, Verhaltens- und Anpassungsstörungen.

Soweit es sinnvoll und möglich ist, arbeiten wir mit städtischen und kirchlichen Trägern vor Ort oder auch am Heimatort des jungen Menschen zusammen, so dass ein Netzwerk entsteht, welches auch nach der Entlassung möglichst erhalten bleiben soll.

Ob unsere Wohngruppen für einen jungen Menschen geeignet ist, klären wir bei einem Vorgespräch in unserer Einrichtung. Im Falle einer Zusage wird dieser gemeinsam mit uns eine kontinuierliche psychiatrische Betreuung gewährleisten.

Grundlage für eine Aufnahme sind die Bestimmungen des § 35a SGB VIII. Die Kosten werden in der Regel vom am bisherigen Wohnort zuständigen Jugendamt übernommen.